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Die Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland:
Menschenwürdige Lebensbedingungen auch für die wirtschaftlich nicht Leistungsfähigen
Sozialordnung - Was ist das ? Aus eigener Kraft wirtschaftlich überleben zu können ist ein Wunsch, der in jedem Menschen angelegt ist. Verwirklichen vermag ihn jedoch
nur der, der persönlich leistungsfähig ist und die Chance erhält, wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten. Dieses Glück widerfährt nicht jedem, auch nicht in wohlhabenden Ländern. Schwere Schicksalsschläge wie Krankheit und Arbeitslosigkeit, aber auch das Alter, können den Einzelnen in Lebenssituationen bringen, in denen er sich selbst nicht mehr zu helfen vermag. Die Sozialordnung eines Landes beschreibt, ob und gegenbenfalls wie Menschen in Notlagen und besonderen Lebenslagen geholfen wird.
Sozialstaatsprinzip als Leitlinie der Verfassung In der Bundesrepublik Deutschland setzt die Verfassung die Rahmenbedingungen für die Sozialordnung. Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes stellt
dazu fest: “Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.” Die Festlegung
auf das “Sozialstaatsprinzip” läßt wegen der abstrakten Weite der Formulierung nicht erkennen, wie sich das im Alltag auswirken soll. Fassbar wird dass Sozialstaatsprinzip daher erst dann, sobald es durch den Gesetzgeber konkretisiert worden ist.
Die Ausgestaltung der Sozialordnung in der Bundesrepublik zu einem umfassenden Systemen der sozialen Absicherung zeigt, welche bedeutende Leitfunktion das Sozialstaatsprinzip für das politischen
Handeln besitzt. Es erhebt die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit zu einem der leitenden Prinzipien staatlichen Handelns und verpflichtet den Staat, die Achtung der Menschenwürde und das damit
unlösbar verbundenen Rechtsstaatsprinzip im sozialen Bereich zu verwirklichen.
Umfassendes System der sozialen Absicherung Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands hat in den letzten Jahrzehnten den Aufbau eines umfassenden Systems der sozialen Sicherung
ermöglicht, der staatliche Hilfen und Unterstützung in besonderen Lebenslagen von der Geburt bis an das Lebensende vorsieht. Im Kern baut das staatliche Sozialsystem auf die Pfeiler “gesetzliche
Sozialversicherung” und “Sozialhilfe”. Daneben gibt es weitere soziale Leistungen . Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind Zwangsversicherungen, deren Aufgabe darin besteht, ihre Mitglieder durch
Leistungen im Falle von Krankheit, Arbeitsunfällen, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, bei Mutterschaft und im Alter sozial abzusichern. Die Mittel dafür werden durch Beiträge der Arbeitgeber und der
Versicherten sowie durch Zuschüsse des Bundes aufgebracht. Dabei sind die Leistungen nicht von der Bedürftigkeit des Berechtigten abhängig, Auf die Bedüftigkeit kommt es demgegenüber bei den meisten
anderen Sozialleistungen an, wie bei der Sozialhilfe, der Ausbildungsförderung und dem Wohngeld.
Die gesetzlichen Instrumente der sozialen Sicherung
Die Kosten des Sozialstaates Die Zukunft des Sozialstaates
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