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Stand: 14 Dezember, 2006

 

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Sozialordnung

Die Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland:

Menschenwürdige Lebensbedingungen auch für die wirtschaftlich nicht Leistungsfähigen

Sozialordnung - Was ist das ?
Aus eigener Kraft wirtschaftlich überleben zu können ist ein Wunsch, der in jedem Menschen angelegt ist. Verwirklichen vermag ihn jedoch nur der, der persönlich leistungsfähig ist und die Chance erhält, wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten. Dieses Glück widerfährt nicht jedem, auch nicht in wohlhabenden Ländern. Schwere Schicksalsschläge wie  Krankheit und Arbeitslosigkeit, aber auch das Alter, können den Einzelnen in  Lebenssituationen bringen, in denen er sich selbst nicht mehr zu helfen vermag. Die Sozialordnung eines Landes beschreibt, ob und gegenbenfalls wie Menschen in Notlagen und besonderen Lebenslagen geholfen wird.

Sozialstaatsprinzip als Leitlinie der Verfassung
In der Bundesrepublik Deutschland setzt die Verfassung die Rahmenbedingungen für die Sozialordnung. Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes stellt dazu fest: “Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.”
Die Festlegung auf das “Sozialstaatsprinzip” läßt wegen der abstrakten Weite der Formulierung nicht erkennen, wie sich das im Alltag auswirken soll. Fassbar wird dass Sozialstaatsprinzip daher erst dann, sobald es durch den Gesetzgeber konkretisiert worden ist.
Die Ausgestaltung der Sozialordnung in der Bundesrepublik zu einem umfassenden Systemen der sozialen Absicherung zeigt, welche bedeutende Leitfunktion das Sozialstaatsprinzip für das politischen Handeln besitzt. Es erhebt die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit zu einem der leitenden Prinzipien staatlichen Handelns und verpflichtet den Staat, die Achtung der Menschenwürde und das damit unlösbar verbundenen Rechtsstaatsprinzip im sozialen Bereich zu verwirklichen.

Umfassendes System der sozialen Absicherung
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands hat in den letzten Jahrzehnten den Aufbau eines umfassenden Systems der sozialen Sicherung ermöglicht, der staatliche Hilfen und Unterstützung in besonderen Lebenslagen von der Geburt bis an das Lebensende vorsieht. Im Kern baut das staatliche Sozialsystem auf die Pfeiler “gesetzliche Sozialversicherung” und “Sozialhilfe”. Daneben gibt es weitere soziale Leistungen .
Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind Zwangsversicherungen, deren Aufgabe darin besteht, ihre Mitglieder durch Leistungen im Falle von Krankheit, Arbeitsunfällen, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, bei Mutterschaft und im Alter sozial abzusichern. Die Mittel dafür werden durch Beiträge der Arbeitgeber und der Versicherten sowie durch Zuschüsse des Bundes aufgebracht. Dabei sind die Leistungen nicht von der Bedürftigkeit des Berechtigten abhängig,
Auf die Bedüftigkeit kommt es demgegenüber bei den meisten anderen Sozialleistungen an, wie bei der Sozialhilfe, der Ausbildungsförderung und dem Wohngeld.

Die gesetzlichen Instrumente der sozialen Sicherung
Die Kosten des Sozialstaates
Die Zukunft des Sozialstaates

 

 

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